§ 1 Geltungsbereich
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) von S-Promotion werden durch den Kauf einer Eintrittskarte zu einer unserer Veranstaltungen gültig und gelten für die Besucher der jeweiligen Veranstaltung. Beim Kauf der Eintrittskarten wird auf die Gültigkeit dieser AGB hingewiesen. Beim Betreten einer Veranstaltungsstätte gilt für den Besucher zudem die jeweilige Haus- bzw. Hallenordnung. Das jeweilige Hausrecht am Veranstaltungstag liegt bei S-Promotion.
§ 2 Zutritt zu den Veranstaltungen
Der Zutritt zu einer Veranstaltung von S-Promotion ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Wird
die laufende Veranstaltung vor Ihrem Ende verlassen, ist das Wiederbetreten mit dem Einlasspersonal
abzusprechen. In der Regel erhält der Besucher für das Wiederbetreten eine „Auslasskarte“.
Nach dem Ende der Veranstaltung ist die Veranstaltungsstätte ohne große Verzögerung zu verlassen.
§ 3 Jugendschutz
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten
sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, untersagt. Zu allen Veranstaltungen
werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
eingelassen.
§ 4 Gesundheitsschutz
Bei Veranstaltungen kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden
Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf. individuell zu Hörschäden führen können.
Die Besucher werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen (z.B. Ohrstöpsel)
zu ergreifen und ausreichend Abstand zu den Lautsprecherboxen zu halten.
§ 5 Verbot des Eintrittskarten-Handels
S-Promotion hat das alleinige Recht am Veranstaltungstag in der Veranstaltungsstätte und im Vorfeld
Eintrittskarten für die betreffende Veranstaltung über verschiedene Vertriebswege zu verkaufen.
Dritten ist der Verkauf von Eintrittskarten untersagt. Dies gilt auch für den gewerblichen Wiederverkauf
von Eintrittskarten.
§ 6 Persönlichkeitsrechte / Programmmitwirkung
Bei der Veranstaltung wirkt der Zuschauer im Programm mit und erklärt sich hiermit als Besucher
der Veranstaltung damit einverstanden, dass er möglicherweise bei der Ausstrahlung der Aufzeichnung
dieser Veranstaltung via Rundfunk und/oder TV oder Ihrer sonstigen Verwertung (insbesondere
Presse) im Bild zu sehen ist. Im Falle einer Aufzeichnung wird dies durch Aushang im Veranstaltungsort
bekannt gemacht.
§ 7 Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit S-Promotion, ihr gesetzlicher Vertreter oder
ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz
des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
S-Promotion haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, insbesondere der in
§ 8 und 9 näher bezeichneten und ggf. in Verwahrung genommenen Gegenstände.
S-Promotion haftet nicht für die Garderobe am Veranstaltungsort.
§ 8 Ton-, Bild- und Filmaufnahmen / Urheberrechte
Es dürfen keine Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung gemacht werden. Daher ist
das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film- und Videokameras aller Art nicht gestattet.
Pressefotografen, die von S-Promotion einen Fotopass für die Veranstaltung erhalten haben, sind
hiervon ausgenommen. Sie dürfen jedoch nur in den Ihnen zugewiesenen Zeitfenstern, an den Ihnen
zugewiesenen Stellen fotografieren.
§ 9 Sicherheitsbestimmungen / Mitbringen von Gegenständen
Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen,
Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen in die Veranstaltungsräume ist strikt
untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und S-Promotion behält sich das
Recht vor die Person von der Veranstaltung auszuschließen. S-Promotion behält sich vor, einzelne
Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke, etc. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte
oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung von Sicherheitsinteressen aller Besucher
einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits auf gefährliche
Gegenstände zu untersuchen.
Das Mitbringen von Tieren zu den Veranstaltungen ist untersagt. Der Zutritt zu den Veranstaltungen
für Partnerhunde, bzw. Blindenhunde ist im Vorfeld der Veranstaltung mit S-Promotion abzusprechen.
§ 10 Störung der Veranstaltung / Ordnungs- und Sicherheitspersonal
Offensichtlich betrunkenen und berauschten Personen ist der Zutritt zur Veranstaltungsstätte untersagt.
Das Recht von S-Promotion, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des
Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
Den Anweisungen von S-Promotion, delegiert an seine Erfüllungsgehilfen und die Produktionsleitung/
Sicherheitsdienst, ist unbedingt Folge zu leisten. Dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze oder der Verweis der Veranstaltung aufgrund von durch das
RKI definierte Covid-19-Symptomen wie z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
§ 11 Absage und Verlegung von Veranstaltungen / Eintrittskarten-Rückgabe
S-Promotion behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich (in direkter Umgebung) und/oder
terminlich zu verlegen.
Die Rückgabe der Eintrittskarte ist nur bei Absage oder terminlicher Verlegung der Veranstaltung durch den Veranstalter
möglich. Ausgenommen sind Verlegungen durch höhere Gewalt. Hier gelten gesonderte gesetzliche Regeln.
Die Absage wird von S-Promotion unverzüglich über die Homepage www.s-promotion.de
und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk und auf telefonische Anfrage bei S-Promotion
(06073/744740) bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch, bzw.
die Anreise zu der Veranstaltung wird dringend Einsicht in die o.g. Homepage oder telefonische
Anfrage bei S-Promotion empfohlen. Dem Kunden wird der Ticketgrundpreis erstattet, jedoch nur
unter Vorlage der Original-Eintrittskarte. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Weitere
Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen
sind, werden gegen Vorlage der Originalnachweise erstattet.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung gemäß der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, der DSGVO sowie der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nur im Bezug auf die durchgeführte Veranstaltung verwendet und streng vertraulich behandelt.
S-Promotion ist berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erhaltenen Daten der Besucher im Rahmen des Datenschutzrechts zu bearbeiten und zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Veranstaltungsdurchführung erforderlich ist.
S-Promotion ist berechtigt, die im Zusammenhang mit einem Umtausch/Gutschein/Erstattung erhaltenen Daten der Besucher im Rahmen des Datenschutzrechts zu bearbeiten und zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung erforderlich ist (z.B.: Weitergabe der Kontoverbindung an die Bank zur Überweisung).
S-Promotion ist berechtigt, die im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel erhaltenen personenbezogenen Daten im Rahmen des Datenschutzrechts zu bearbeiten und zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies erforderlich ist (z.B. Namen auf Gästeliste).
Die Datenschutzerklärung können Sie unter www.s-promotion.de/datenschutz.php einsehen.
§ 13 Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch
die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen
gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort
für Lieferung, Leistung und Zahlung für alle mit S-Promotion abgeschlossenen oder von ihr
vermittelten Verträge, auch im grenzüberschreitenden Verkehr, ist Darmstadt
Stand: März 2020